FDP-Fraktion fordert Reform des Wahlrechts

Die FDP-Fraktion in der Regionalversammlung Saarbrücken sieht angesichts der aktuellen Rechtsprechung des Hessischen Staatsgerichtshofs dringenden Handlungsbedarf bei der Sitzverteilung in kommunalen Gremien.

Das Gericht hat in seiner Entscheidung zum D’Hondt-Verfahren deutlich gemacht, dass dieses Verfahren systematisch größere Parteien begünstigt und kleinere politische Kräfte benachteiligt. Zwar sei das Verfahren weiterhin zulässig – zugleich betont das Gericht jedoch die zentrale Bedeutung der Wahlgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien.

„Für uns ist klar: Jede Stimme muss den gleichen Wert haben – unabhängig davon, für welche Partei sie abgegeben wird“, erklärt Roland König, Vorsitzender der FDP-Fraktion. „Wenn ein Verfahren strukturell kleinere Parteien benachteiligt, entspricht das nicht unserem Verständnis eines modernen und fairen Wahlrechts.“

Die FDP-Fraktion setzt sich daher dafür ein, die derzeitige Praxis der Sitzverteilung kritisch zu überprüfen und auf ein gerechteres Verfahren umzustellen. Ziel muss es sein, die politische Vielfalt in der Regionalversammlung und anderen kommunalen Gremien besser abzubilden und die Gleichbehandlung aller Wähler zu gewährleisten.

„Die Entscheidung aus Hessen ist ein wichtiger Impuls für eine notwendige Reform“, so König weiter. „Wir werden uns dafür starkmachen, dass auch im Regionalverband ein Sitzverteilungsverfahren Anwendung findet, das die demokratische Fairness stärkt und kleinere Parteien nicht systematisch benachteiligt.“

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